|
||||||||||||||||||
|
Subunternehmer / Risiko ScheinselbständigkeitDie Chance als SubunternehmerDie EU-Erweiterung im letzten Jahr hat insbesondere für die Logistikbranche einige Veränderungen gebracht, positive wie negative. Immer mehr Güter müssen in die neuen EU-Staaten transportiert werden und auch von dort nach Deutschland geschafft werden. Dieser steigende Transportbedarf bietet der hiesigen Logistikbranche eine große Chance auf Wachstum, andererseits drückt die Konkurrenz aus den neuen EU-Staaten enorm auf den Wettbewerb.
Diese "Billiglohn"-Konkurrenz und die stetig gestiegenen
Sozialabgaben fördern in der Wirtschaft den Drang,
versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse durch
selbständige Beschäftigungsformen zu ersetzen. Arbeiten, die früher von einem Angestellten ausgeführt wurden,
werden an Subunternehmer oder freie Mitarbeiter vergeben. Im
Transportgewerbe ist das geübte Praxis, sowohl im Güter-
wie auch im Personenbeförderungsverkehr. Schon heute fahren
deutsche Speditionsunternehmen nur dann mit eigenen Lastern
Richtung Osten, wenn der Kunde ausdrücklich darauf besteht,
etwa weil er sehr hochwertige Waren zu befördern hat. Alle
anderen Transporte werden an Subunternehmer vergeben und von diesen
oftmals an weitere Subunternehmer. Für viele Arbeitnehmer ist
die Tätigkeit als Subunternehmer der erste Schritt in die
Selbständigkeit, ohne damit vor dem größten Problem
der Selbständigkeit zu stehen: der Akquisition von eigenen
Aufträgen und den damit verbundenen Aufbau eines eigenen
Kundenstammes.Das Risiko der ScheinselbständigkeitTheoretisch könnten Arbeitgeber und Auftragnehmer von der Gründung eines Subunternehmens profitieren. Beide Vertragsparteien sehen sich aber auch einem großen Risiko ausgesetzt: dem Verdacht auf Scheinselbständigkeit. Betroffen sind eine Vielzahl von Auftragsverhältnissen, in denen der Auftragnehmer in der Sozialversicherung nicht mehr als selbständig, sondern als Arbeitnehmer gilt. Die neuen Regelungen betreffen vor allem Einzelunternehmer. Um Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden, sollten beide Seiten die Rechtslage genau kennen.
Das Bundessozialgericht entschied im August 2003, dass eine
nichtselbständige Tätigkeit eine persönliche
Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber
voraussetzt. Dies kann auch in einem fremden Betrieb der Fall
sein und zwar, wenn der Auftragnehmer bezüglich des
Ortes, der Zeit, Dauer und der Art der Tätigkeiten den
Weisungsbefugnissen des Auftragsgebers unterliegt.
Eine selbständige Tätigkeit zeichnet sich durch das eigene unternehmerische Risiko, das Vorhandensein einer eigenen Arbeitsstätte sowie eigner Betriebsmittel und natürlich der im wesentlichen frei zu gestaltenden Arbeitszeit und -kraft aus. Hier bewegen wir uns in einer großen Grauzone. Die Gerichte müssen meist im Einzelfall prüfen, ob das Arbeitsverhältnis mehr aus Elementen der Selbständigkeit besteht oder die Argumente einer nichtselbständigen Tätigkeit überwiegen. Um nicht mit einem Rechtsstreit konfrontiert zu werden, sollten die Vertragsparteien beim Vertragsabschluss folgende Merkmale beachten, die für die Abgrenzung von Bedeutung sind: Materielle eher persönliche Merkmale
Wer sich als Unternehmer bzw. Subunternehmer im gewerblichen
Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen (KfZ) mit mehr als 3,5 t
zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger)
selbständig machen will, benötigt dazu entsprechende
Erlaubnisbescheinigungen bzw. Lizenzen, u. a. die Nationale
Güterkraftverkehrserlaubnis (innerhalb Deutschlands), die
Gemeinschaftslizenz (grenzüberschreitende Verkehre innerhalb
den EU-Mitgliedsstaaten) und die Bilaterale Genehmigung für
Drittstaaten (Transporte in die mittel- und osteuropäischen
Staaten, nicht EU-Mitgliedsstaaten). Nicht benötigt werden
diese Lizenzen beim Werksverkehr.Rat und Tipps zur Scheinselbstständigkeit erhalten Sie unter http://www.scheinselbstaendigkeit.de. |
Sonderausstellung:
Hersteller-News:
|
||||||||||||||||
zurück nach oben© Copyright Gueterkraftverkehr.info - Subunternehmer Risiko Scheinselbständigkeit im Transportgewerbe.
|
||||||||||||||||||